LSG Thüringen - Urteil vom 01.07.2014
L 6 KR 1757/11
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 05.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 4778/08

LSG Thüringen - Urteil vom 01.07.2014 (L 6 KR 1757/11) - DRsp Nr. 2014/14346

LSG Thüringen, Urteil vom 01.07.2014 - Aktenzeichen L 6 KR 1757/11

DRsp Nr. 2014/14346

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 5. August 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme mit dem Ziel einer Gewichtsreduzierung hat.

Der 1969 geborene Kläger leidet an Adipositas per magna sowie verschiedenen damit im Zusammenhang stehenden Erkrankungen (Diabetes mellitus, Hypertonie, Hyperurikämie, Beschwerden im Bereich der Knie- und Sprunggelenke sowie der Wirbelsäule). Sein Maximalgewicht erreichte er im Mai 2008 mit 215 Kilogramm bei einer Körpergröße von 183 Zentimetern. Von Mai 2008 bis Februar 2009 nahm er in eigener Regie am Weight Watchers Programm teil und reduzierte sein Gewicht um 60 Kilogramm. Seit Februar 2009 kam es dann wieder zu einer Gewichtszunahme. Der Kläger ist regelmäßig bei seinem Hausarzt Dipl.-Med. V. in Behandlung. Physiotherapeutische Behandlungen fanden nur unregelmäßig statt, ambulante Konsultationen von Psychologen erfolgten nicht. An Ernährungsberatungen oder gruppentherapeutischen Sitzungen nahm der Kläger nicht regelmäßig teil. Er bezieht von der. ( ) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.