Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger seit dem 13. Dezember 2011 bei der Beigeladenen zu 1. sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
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