ArbG Elmshorn, vom 27.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1386/01
Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen Lohnabrede; Anspruchsvoraussetzungen für Mehrarbeitsvergütung; Kürzung einer Anwesenheitsprämie für Krankheitsfehlzeiten; Auslegung des § 4 Abs. 1 a EFZG
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2002 - Aktenzeichen 5 Sa 147 c/02
DRsp Nr. 2003/5076
Mehrarbeitspauschale; Voraussetzungen und Darlegung einer sittenwidrigen Lohnabrede; Anspruchsvoraussetzungen für Mehrarbeitsvergütung; Kürzung einer Anwesenheitsprämie für Krankheitsfehlzeiten; Auslegung des § 4 Abs. 1 aEFZG
»1. Eine einzelvertragliche Vereinbarung, wonach etwaige Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist grundsätzlich ebenso zulässig, wie eine Überstundenvergütung in Form einer gleichbleibenden Pauschale.2. Eine Vereinbarung über die Pauschalabgeltung von Überstunden findet in § 138BGB ihre Grenze. Eine Pauschalabgeltung aller anfallenden Überstunden ist dann nichtig, wenn es dadurch zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt.3. Der Arbeitnehmer, der sich auf die Nichtigkeit einer pauschalen Überstundenabgeltung beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen geforderter Arbeitsleistung und vereinbartem Gehalt.4. Bei einer vertraglichen Vergütung, die mehr als 70 % des üblichen Vergleichslohns ausmacht, ist die Grenze zur Sittenwidrigkeit gemäß § 138BGB noch nicht überschritten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.