Die Parteien streiten um die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen.
Der Kläger ist seit 1997 bei der Beklagten als technischer Angestellter in der Service-Niederlassung N. im Bereich Instandsetzung Bundeswehr mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt von DM 4.791,-- beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie Anwendung. Zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat war am 28.09.1995 eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit geschlossen worden. Nach dieser Betriebsvereinbarung wird ein Zeitkonto geführt. Im Übrigen wird auf die Betriebsvereinbarung (Bl. 96 bis 74 d.A.) Bezug genommen.
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