LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.09.2008
8 Sa 1454/07
Normen:
EFZG § 5; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 12.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 9437/06

Mitbestimmung bei Einzelfallanordnung zu sofortiger Vorlage einer ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei jeder Krankmeldung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.09.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1454/07

DRsp Nr. 2009/2551

Mitbestimmung bei Einzelfallanordnung zu sofortiger Vorlage einer ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei jeder Krankmeldung

Die Anweisung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei jeder Krankmeldung sofort vorzulegen unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn sie in Besonderheiten des Einzelfalles begründet ist und ihr keine erkennbare generelle Regelung zugrunde liegt.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 12. September 2007 - 9 Ca 9437/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 5; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, vom Kläger zu verlangen, dass er bei jeder Krankmeldung unverzüglich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt.