LAG Düsseldorf - Beschluss vom 31.07.2012
17 TaBV 38/11
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;
Fundstellen:
BB 2013, 243
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 18.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 64/10

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2012 - Aktenzeichen 17 TaBV 38/11

DRsp Nr. 2012/23178

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Änderung der Vergütungsordnung

Der Arbeitgeber muss nicht nur dann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten, wenn er das ursprüngliche Vergütungsschema ändert, sondern auch dann, wenn er eine Vergütungsordnung durch eine neue Vergütungsordnung ersetzt oder ersatzlos nicht mehr anwenden will (LAG Düsseldorf vom 03.11.2008 - 14 TaBV 151/08 - LAGE § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 3).

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2011 - 1 BV 64/10 - teilweise abgeändert:

1.

Es wird festgestellt, dass dem Betriebsrat bei der Änderung der Vergütungsregelungen im Zusammenhang mit den Standardarbeitsverträgen von Januar 2009 und der Gesamtzusage vom 29.01.2009 ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zusteht.

2.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

3.

Die Rechtsbeschwerde wird für beide Beteiligten zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.