LAG Niedersachsen - Beschluss vom 09.12.2009
15 TaBV 22/09
Normen:
BwKoopG § 1; BwKoopG § 2; BwKoopG § 3; BwKoopG § 6 Abs. 1; BwKoopG § 6 Abs. 3; BetrVG § 5 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 95 Abs.3; BetrVG § 99; BPersVG § 75 Abs.1 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 83 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 20/08

Mitbestimmung des Betriebsrats eines Kooperationsbetriebes bei Versetzung zugewiesener Bundesbediensteter mit Wechsel des Dienstortes

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 09.12.2009 - Aktenzeichen 15 TaBV 22/09

DRsp Nr. 2010/2347

Mitbestimmung des Betriebsrats eines Kooperationsbetriebes bei Versetzung zugewiesener Bundesbediensteter mit Wechsel des Dienstortes

Der Betriebsrat des Kooperationsbetriebs der Bundeswehr hat bei der Versetzung von zugewiesenen Bundesbediensteten innerhalb des Betriebs auch dann ein Mitbestimmungsrecht, wenn mit der Versetzung ein Wechsel des Dienstortes verbunden ist und der Kooperationsbetrieb deshalb der Mitwirkung der Beschäftigungsdienststelle bedarf, die ihrerseits der Mitbestimmung des bei ihr gebildeten Personalrats bedarf.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 12.02.2009 - 10 BV 20/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Versetzung von an die Beteiligte zu 1) gemäß § 123 a BRRG, § 29 BBG zugewiesenen Beamten und gemäß § 4 Abs. 2, 3 TVöD gestellten oder zugewiesenen Arbeitnehmern im Bereich der Region Nord - sofern nicht Beschäftigte in der Funktion leitender Angestellter betroffen sind - der Beteiligung des Beteiligten zu 2) gemäß § 99 BetrVG bedarf.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BwKoopG § 1; BwKoopG § 2; BwKoopG § 3; BwKoopG § 6 Abs. 1; BwKoopG § 6 Abs. 3; BetrVG § 5 Abs. 1 S. 3; BetrVG § 95 Abs.3; BetrVG § 99; BPersVG § 75 Abs.1 Nr. 3; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 83 Abs. 1 S. 2;

Gründe: