Es wird festgestellt, dass in Mitbestimmungsverfahren in Kündigungsangelegenheiten der Vorstand des Universitätsklinikums XXX in Verfahren gemäß §
I.
Der Antragsteller, Personalrat des Universitätsklinikums XXX, und der weitere Beteiligte, Dienststellenleiter des Universitätsklinikums XXX, streiten um die Frage, ob in Mitbestimmungsverfahren in Kündigungsangelegenheiten ein Stufenverfahren durchzuführen ist.
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