I. Die Beschwerde des Antragstellers und Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 19. November 2013 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten noch über die Erteilung einer schriftlichen Auskunft hinsichtlich der erfolgten Auszahlung variabler Vergütung im Jahr 2010.
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