Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.09.2007 - 1 BV 101/07 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Betriebsvereinbarung zum Einsatz von internen Trainern vom 18.04.2007 auf den Einsatz von Moderatoren im Rahmen der Maßnahme Route 77 anzuwenden ist.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Frage der Anwendbarkeit einer Betriebsvereinbarung zur internen Weiterbildung auf ein bestimmtes Maßnahmekonzept, bei der Mitarbeiter der Antragsgegnerin als Moderatoren zum Einsatz kommen.
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