LAG Berlin - Urteil vom 06.12.2002
2 Sa 941/02
Normen:
BGB § 611 ; BGB § 612 ; NachwG § 1 ;
Vorinstanzen:
Arbeitsgerichts Berlin - 55 Ca 35744/01 - 11.04.2002,

Mündlicher Vertragsabschluss; Nachweisbarkeit

LAG Berlin, Urteil vom 06.12.2002 - Aktenzeichen 2 Sa 941/02

DRsp Nr. 2003/4591

Mündlicher Vertragsabschluss; Nachweisbarkeit

Normenkette:

BGB § 611 ; BGB § 612 ; NachwG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in dem vorliegenden Verfahren über Entgeltansprüche des Klägers. Er behauptet für die Beklagte in der Zeit vom 03. September 2001 bis zum 30. November 2001 Arbeiten geleistet zu haben. Von der Darstellung des weiteren Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 31, 32 d.A.) gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.

Durch am 11. April 2002 verkündetes Urteil hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den Inhalt des angefochtenen Urteils (Bl. 30 bis 34 d.A.) verwiesen.

Gegen dieses ihm am 22. April 2002 zugestellte Urteil hat der Kläger am 21. Mai 2002 Berufung eingelegt, die er am 28. Mai 2002 begründet hat. Der Kläger behauptet: