ArbG Siegburg, LAG Köln, vom 14.07.1992vom 28.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 721/92 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 655/92
Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung
BAG, Urteil vom 26.10.1993 - Aktenzeichen 1 AZR 46/93
DRsp Nr. 1994/1563
Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung
»1. Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über eine freiwillige Leistung unterliegt grundsätzlich keiner inhaltlichen Kontrolle (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG: zuletzt BAG Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - AP Nr. 5 zu § 1BetrAVG Betriebsvereinbarung).2. Die Regelungen einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen gelten nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiter, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung beabsichtigt, die freiwillige Leistung vollständig entfallen zu lassen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG: Senatsbeschluß vom 21. August 1990, BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77BetrVG 1972 Nachwirkung).3. Die teilmitbestimmte Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen (hier zusätzliches Weihnachtsgeld) wirkt gemäß § 77 Abs. 6BetrVG nach, wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung beabsichtigt, das zur Verfügung gestellte Volumen zu reduzieren und den Verteilungsschlüssel zu ändern.«