LSG Bayern - Beschluss vom 28.03.2017
L 10 AL 33/17 NZB
Normen:
SGG § 177;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 201/15

Nichtzulassungsbeschwerde

LSG Bayern, Beschluss vom 28.03.2017 - Aktenzeichen L 10 AL 33/17 NZB

DRsp Nr. 2017/8788

Nichtzulassungsbeschwerde

Tenor

I.

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 - S 7 AL 201/15 - wird zugelassen.

II.

Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgesetzt.

Normenkette:

SGG § 177;

Gründe

Das Sozialgericht Würzburg (SG) weicht von der obergerichtlichen Rechtsprechung ab. Es stellt (bewusst) auf das Ende der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinn ab, nicht aber auf das leistungsrechtlich zu beurteilende Beschäftigungsverhältnis. Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht, denn hierüber ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).

Vorinstanz: SG Würzburg, vom 08.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 201/15