Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 16. November 2020 gilt als zurückgenommen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin hat 225,00 € Missbrauchskosten an die Staatskasse zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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