Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der ordentlichen Arbeitgeberkündigung vom 19.10.2004.
Der am 05.05.1952 geborene schwerbehinderte Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.09.1968 als Fahrzeugbauer beschäftigt und bezog zuletzt einen Bruttomonatslohn in Höhe von EUR 1.796,50.
Im Betrieb der Beklagten sind regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt und es besteht ein Betriebsrat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|