Der Beklagte betreibt seit dem 1.2.2002 eine Pflegeeinrichtung mit 113 Plätzen in D. Für die Einrichtung sind ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) mit den Pflegekassen geschlossen worden. Eine Bedarfsbestätigung durch den zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger und eine - bereits 1999 beantragte - Objektförderung nach Maßgabe des Landespflegegesetzes sind nicht erfolgt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|