Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.02.2014 - 3 Ca 2134/13 - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers dahin abgeändert, dass die Klage vollen Umfangs abgewiesen wird.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
1. 2. 1. a) b) 2. 3.
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