Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.05.2017 - 1 Ca 1097 e/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten nach einem Betriebsübergang über die Höhe der dem Kläger zustehenden Vergütung.
Der Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er war mindestens seit 2015 bei der Streithelferin in deren Niederlassung in K. beschäftigt. Diese Niederlassung war bei der Streithelferin als eigener Betrieb mit einem Betriebsrat organisiert. Die Streithelferin war und ist kraft Verbandszugehörigkeit an die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft des Kfz-Gewerbes in SH sowie an die Tarifverträge für Betriebe des Kraftfahrzeug- und Tankstellengewerbes in BW gebunden.
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