OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 01.09.2014 1 A 498/13
Normen:
BeamtVG § 57 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 5611/11
Pensionistenprivileg bei Freistellungsphase der Altersteilzeit am Stichtag
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.09.2014 - Aktenzeichen 1 A 498/13
DRsp Nr. 2014/13451
Pensionistenprivileg bei Freistellungsphase der Altersteilzeit am Stichtag
Die Voraussetzung der - das sog. Pensionistenprivileg (§ 57 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BeamtVG) nur noch übergangsweise aufrechterhaltenden - Regelung des § 57 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BeamtVG, dass der Anspruch des ausgleichspflichtigen Beamten auf Ruhegehalt vor dem 1. September 2009 entstanden ist, ist nicht erfüllt, wenn der Beamte sich bis zu diesem Stichtag lediglich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell befunden hat. Ebenfalls nicht erfüllt ist sie, wenn der Beamte erst am 1. September 2009 oder später die behördliche Feststellung seiner Schwerbehinderung erhält, welche auf einen Zeitpunkt vor dem Stichtag zurückwirkt und es ihm bei hypothetischer, auf den Rückwirkungszeitpunkt abstellender Betrachtung ermöglicht hätte, schon vor dem Stichtag (abschlagsfrei) in den Ruhestand zu treten.
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