ArbG Düsseldorf, vom 09.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 41/96
Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung eines Beamten
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 8 TaBV 93/96
DRsp Nr. 2002/8499
Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung eines Beamten
Sind bei einem bei der Telekom AG beschäftigten Beamten die Voraussetzungen für eine Versetzung i.S. von § 76 Abs. 1 Nr. 4BPersVG nicht gegeben, weil beispielsweise der anderweitige Einsatz nicht mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist, so ist der Betriebsrat auch nicht nach § 99BetrVG zu beteiligen. Insoweit handelt es sich bei § 28PostPersRG um eine abschließende Regelung (a.A.: LAG Berlin - Beschluss vom 14.11.1996 - 14 TaBV 5/95 -; LAG Niedersachsen - Beschluss vom 31.01.1997 - 16 TaBV 82/96 -).