I.
Dem Antragsteller war von dem Beteiligten der Entwurf einer fachaufsichtlichen Weisung zugeleitet worden, in der die Postämter des Bezirks aufgefordert wurden, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erfassen, die noch nicht unkündbar waren und die in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis zum 31. Dezember 1992 in jedem Kalenderjahr mindestens 60 Krankentage aufgewiesen hatten.
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