Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 05. Juni 2014 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von Rechtsanwaltsgebühren.
Beteiligte zu 3 ist ein Automobilhersteller. Beteiligter zu 4 ist der dort gebildete Betriebsrat. Die Beteiligten zu 1 und 2 gehören diesem als Betriebsratsmitglieder an.
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