LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.12.2015
L 29 AS 1252/15 B PKH
Normen:
RVG § 54;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 07.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 173 AS 11625/10

PKH-VerfahrenAnspruch auf Beiordnung eines anderen RechtsanwaltsFeststellung eines Verschuldens im Sinne des § 54 RVGVergütungsanspruch

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2015 - Aktenzeichen L 29 AS 1252/15 B PKH

DRsp Nr. 2016/4738

PKH-Verfahren Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts Feststellung eines Verschuldens im Sinne des § 54 RVG Vergütungsanspruch

1. Beantragt ein Beschwerdeführer, im Beschwerdeverfahren feststellen zu lassen, dass eine Aufhebung einer Beiordnung im PKH-Verfahren nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, weil dies im Verfahren über die Vergütungsfestsetzung erheblich werden könnte, ist hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis nicht erkennbar. 2. Zwar trifft es wohl zu, dass ein schuldhaftes Verhalten eines Rechtsanwalts nach § 54 RVG zum Verlust von Vergütungsansprüchen führen kann. 3. Ob ein schuldhaftes Verhalten vorliegt und welche Vergütungsansprüche hieraus resultieren ist jedoch gegebenenfalls Gegenstand des Vergütungsverfahrens und deshalb dort zu klären.

Die Beschwerde des Rechtsanwalts K F gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. April 2015 wird als unzulässig verworfen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

RVG § 54;

Gründe:

Mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 7. April 2015 begehrt der Rechtsanwalt als Beschwerdeführer im eigenen Namen die Feststellung, dass der angegriffene Beschluss die Feststellung eines Verschuldens im Sinne von § 54 Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) nicht enthält.