VG Ansbach, vom 21.09.1987 - Vorinstanzaktenzeichen AN 7 P 87.00918
Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier Verfahren - Bewertung des Lebens- und Dienstalters der Bewerber bei einer Auswahlentscheidung
BVerwG, Beschluß vom 27.03.1990 - Aktenzeichen 6 P 34.87
DRsp Nr. 2005/17071
Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier Verfahren - Bewertung des Lebens- und Dienstalters der Bewerber bei einer Auswahlentscheidung
»1. Zum Vorliegen des Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier, dieselbe Mitbestimmungsangelegenheit betreffender personalvertretungsrechtlicher Beschlußverfahren.2. Die Bewertung des Lebens- und Dienstalters der Bewerber bei einer Auswahlentscheidung des Dienststellenleiters kann von der Personalvertretung im Mitbestimmungsverfahren nur beschränkt und nur nach den für die Eignungsbeurteilung selbst geltenden Grundsätzen zur Nachprüfung gestellt worden.«