ArbG Herne, vom 22.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3806/97
Prozesskostenhilfe, Aufhebung wegen fehlender Mitwirkung
LAG Hamm, Beschluss vom 27.09.2002 - Aktenzeichen 14 Ta 642/02
DRsp Nr. 2003/4819
Prozesskostenhilfe, Aufhebung wegen fehlender Mitwirkung
»Im Hinblick auf die 4-Jahresfrist des § 120 Abs. 4ZPO muss die Aufforderung zur Abgabe einer aktuellen Erklärung so rechtzeitig erfolgen, dass eine Abänderungsentscheidung vor Ablauf der genannten Frist möglich ist.«