Auf die Beschwerde des Klägers zu 1 wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 29. Januar 2013 geändert.
Dem Kläger zu 1 wird Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt BG bewilligt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
I.
Die Kläger begehren von dem Beklagten Zahlung von 20 Euro monatlich ab 01. Januar 2010.
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