Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 8. August 2013, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, hilfsweise ob der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Arbeitsvertrags hat.
1. 2.
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