ArbG Neubrandenburg, vom 19.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 122/11
Rechtsfolgen unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung; Anforderungen an die Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die Kündigungsgründe
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.05.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 283/11
DRsp Nr. 2012/21331
Rechtsfolgen unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung; Anforderungen an die Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die Kündigungsgründe
1. Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung führt nach § 45 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG) in Verbindung mit § 134BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung steht der fehlenden Unterrichtung gleich.
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