LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.05.2012
5 Sa 283/11
Normen:
MVG § 45; BetrVG § 102; StGB § 242; StGB § 246; BGB § 134;
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 19.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 122/11

Rechtsfolgen unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung; Anforderungen an die Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die Kündigungsgründe

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.05.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 283/11

DRsp Nr. 2012/21331

Rechtsfolgen unterbliebener oder nicht ordnungsgemäßer Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung; Anforderungen an die Unterrichtung der Mitarbeitervertretung über die Kündigungsgründe

1. Eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung der Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer Kündigung führt nach § 45 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG) in Verbindung mit § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die nicht ordnungsgemäße Unterrichtung steht der fehlenden Unterrichtung gleich.