Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der "Manteltarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen" Anwendung findet.
Die als Fotografen beschäftigten Kläger haben die Auffassung vertreten, daß sie Redakteure im Sinne des Tarifvertrages seien. Wie nach dem Tarifvertrag gefordert, würden sie kreativ an der Erstellung des redaktionellen Teils von Tageszeitungen mitwirken.
Die Kläger haben beantragt,
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