OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 30.03.2023
33 A 2885/21.PVB
Normen:
BPersVG § 7; BPersVG § 26; BPersVG § 28 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 6402/20

Rechtsschutzbedürfnis für die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützte Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle; Zugleiche Anfechtung der Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2023 - Aktenzeichen 33 A 2885/21.PVB

DRsp Nr. 2023/11090

Rechtsschutzbedürfnis für die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützte Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle; Zugleiche Anfechtung der Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle

Für die Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle, die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützt wird, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich auch die Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle angefochten wird.

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 7; BPersVG § 26; BPersVG § 28 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.

Am 27. November und vom 9. bis zum 12. Dezember 2019 fand am Standort T. B. der Dienststelle der Beteiligten zu 2. eine Vorabstimmung über die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung des Standorts statt.

Am 11. Dezember 2019 gab der zur Durchführung der Vorabstimmung gebildete Abstimmungsvorstand bekannt: Von 631 Wahlberechtigten hätten 312 Beschäftigte für eine Verselbständigung gestimmt. Da dies einem Anteil von 49,4 % der Abstimmungsberechtigten entspreche, sei eine Verselbständigung am Standort nicht zustande gekommen.