I.
Die Beteiligten streiten vorliegend um die Errichtung einer Einigungsstelle.
Bei der Antragsgegnerin handelt es sich um ein tarifgebundenes Unternehmen der Metallindustrie Rheinland-Pfalz. Sie führte zum 01.04.2006 das Entgeltrahmenabkommen (ERA) für die Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz vom 06.07.2004 ein.
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