Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2016 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Versetzung.
Die Beklagte ist eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit - zum Zeitpunkt der Klageerhebung - bundesweit insgesamt 29 Standorten. Für den Standort Frankfurt am Main ist ein Betriebsrat gebildet. Zudem bestehen bei der Beklagten ein Gesamtbetriebsrat und ein Konzernbetriebsrat.
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