OLG Celle - Urteil vom 12.12.2002
6 U 39/02
Normen:
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 § 90 ; BGB § 528 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2003, 111
Vorinstanzen:
LG Stade, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 301/01

Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 6 U 39/02

DRsp Nr. 2004/7982

Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe

Ein auf den Träger übergeleiteter Rückforderungsanspruch gegen den Beschenkten kann von den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht mit dem Argument verneint werden, dass die Sozialhilfeleistung an den Schenker nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG nicht von der Verwertung des geschenkten Gegenstandes hätte abhängig gemacht werden dürfen.

Normenkette:

BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 § 90 ; BGB § 528 ;

Gründe:

I. Der Kläger als Träger der Sozialhilfe verlangt aus übergeleitetem Recht der am 30. September 1902 geborenen und am 25. März 1998 verstorbenen Erblasserin ....., der Mutter des Beklagten, die von diesem allein beerbt wurde, Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen auf Grund einer erfolgten Grundstücksschenkung.