LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.11.2010
1 Sa 348/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6; BetrVG § 77 Abs. 2; UmwG § 324 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2641/09

Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einzelvertraglicher Zusage bei Übergang des Arbeitverhältnisses auf Rechtsnachfolgerin der ausgegründeten Tochtergesellschaft

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.2010 - Aktenzeichen 1 Sa 348/10

DRsp Nr. 2011/7398

Rückkehrzusage bei Ausgründung einer Tochtergesellschaft; Wiedereinstellungsanspruch aufgrund einzelvertraglicher Zusage bei Übergang des Arbeitverhältnisses auf Rechtsnachfolgerin der ausgegründeten Tochtergesellschaft

1. Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Tochtergesellschaft überwechselnden Arbeitnehmern einen Anspruch auf Rückkehr für den Fall, dass "eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist", so erfasst die Rückkehrzusage lediglich einen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei der ausgegründeten Tochtergesellschaft und nicht bei etwaigen späteren Rechtsnachfolgern.