Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2013 (
Die Revision wird zugelassen
Der Kläger, der als selbständiger Versicherungsvertreter für die W P Versicherung Aktiengesellschaft (nachfolgend P) tätig war, verfolgt Schadensersatzansprüche gegen den Beklagten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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