LAG Hamm - Urteil vom 27.08.2002
19 (11) Sa 1167/01
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; KSchG § 1 ;
Fundstellen:
LAGReport 2003, 184
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4705/00

Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines durchschnittlichen Arbeitnehmers

LAG Hamm, Urteil vom 27.08.2002 - Aktenzeichen 19 (11) Sa 1167/01

DRsp Nr. 2003/4823

Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines durchschnittlichen Arbeitnehmers

»Die auf der Grundlage eines Prämienabrechnungssystems ermittelte Durchschnittsleistung, die keinen Prämienanspruch auslöst, ist kein für die Bewertung der individuellen Leistung eines Arbeitnehmers geeigneter Maßstab.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Wesentlichen um die rechtliche Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung.

Der 54-jährige Kläger, der einer Person zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtet ist, steht seit Februar 1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in einem Arbeitsverhältnis als Kommissionierer. Konkrete Aufgabe des Klägers ist es, mit Hilfe eines sogenannten Flurförderfahrzeugs Warengebinde aus verschiedenen Regalen herauszuziehen und in die auf dem Fahrzeug befindlichen Behälter zu verladen.

Die Beklagte, die regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, hatte mit Wirkung zum 01.03.1999 von der Firma C2 o1 KG u.a. das Hauptlager übernommen, in dessen Frischecenter der Kläger tätig war und ist.

Für den Betrieb der Beklagten besteht ein Betriebsrat.