Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 25.03.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes um die Frage der Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen erklärten Kündigung vom 21.12.2012 zum 31.07.2013.
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