VG Freiburg, vom 14.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1711/00
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruchsverlust bei Verweigerung zumutbarer Arbeit; Leistungskürzung; Selbsthilfe durch Arbeitsaufnahme
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2000 - Aktenzeichen 7 S 2137/00
DRsp Nr. 2007/12257
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruchsverlust bei Verweigerung zumutbarer Arbeit; Leistungskürzung; Selbsthilfe durch Arbeitsaufnahme
»Auch nach der Neufassung des § 25 Abs. 1BSHG durch das Reformgesetz vom 23.07.1996 ist der Sozialhilfeträger nach dieser Vorschrift berechtigt, im Einzelfall auch bei erstmaliger Verweigerung zumutbarer Arbeit eine über 25 v.H. hinausgehende Kürzung des maßgeblichen Regelsatzes vorzunehmen.«