VG Stuttgart, vom 13.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2185/90
Sozialhilferecht: Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bei Teilzeitbeschäftigung einer alleinerziehenden Mutter
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.09.1992 - Aktenzeichen 6 S 2640/90
DRsp Nr. 2007/24882
Sozialhilferecht: Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bei Teilzeitbeschäftigung einer alleinerziehenden Mutter
»Erhält eine alleinerziehende Mutter laufende Hilfe zum Lebensunterhalt und geht sie gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung nach, so sind von ihrem Einkommen die Ausgaben für Kinderbetreuung während ihrer Arbeitszeit abzusetzen (§ 76 Abs. 2 Nr. 4BSHG). Der Umstand, daß die Mutter zusätzliche Leistungen nach dem (Landes-) Programm "Mutter und Kind" sowie einen Mehrbedarfszuschlag nach § 23 Abs. 2BSHG erhält, ändert hieran nichts.«