OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 10.11.1993
25 A 1237/92
Normen:
SGB X § 20 Abs. 2 § 21 Abs. 1 S. 1, S 2 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 ;
Fundstellen:
FEVS 45, 68
NVwZ 1995, 186
NWVBl 1994, 152
zfs 1994, 112
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 17.03.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 5840/91

Sozialhilferecht: Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers bezüglich des Unterhaltsverpflichteten

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.1993 - Aktenzeichen 25 A 1237/92

DRsp Nr. 2007/24997

Sozialhilferecht: Auskunftsanspruch des Sozialhilfeträgers bezüglich des Unterhaltsverpflichteten

»1. Das Auskunftsersuchen des Sozialhilfeträgers, welches an den Arbeitgeber des Ehegatten des dem Hilfeempfänger gegenüber Unterhaltsverpflichteten gerichtet wird, kann in §§ 20 ff SGB X eine Rechtsgrundlage finden. 2. Zur Reichweite der Auskunftspflicht der Finanzbehörden nach § 21 Abs. 4 SGB X

Normenkette:

SGB X § 20 Abs. 2 § 21 Abs. 1 S. 1, S 2 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 ;

Tatbestand:

Der Beklagte gewährt der Schwiegermutter der Klägerin seit Februar 1990 stationäre Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz. Mit Bescheid vom 21.2.1991 leitete er die Unterhaltsansprüche der Hilfeempfängerin gegen den Ehemann der Klägerin ab dem Beginn der Hilfegewährung auf den örtlichen Sozialhilfeträger über. Die Klage gegen die Überleitungsanzeige befindet sich derzeit im Berufungsverfahren.