OVG Niedersachsen - Beschluß vom 19.09.1997
4 M 3761/97
Normen:
BSHG § 11 § 12 ; RegelsatzVO § 3 ;
Fundstellen:
FEVS 48, 203
NVwZ-RR 1998, 242
info also 1998, 148
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 22.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 6 B 87/97

Sozialhilferecht: Frist für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum

OVG Niedersachsen, Beschluß vom 19.09.1997 - Aktenzeichen 4 M 3761/97

DRsp Nr. 2007/24951

Sozialhilferecht: Frist für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum

»Eine längere Frist als die Sechsmonatsfrist, die der Senat unangemessen teuren Wohnraum bewohnenden Hilfesuchenden in der Regel für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum zubilligt und während der diese noch Anspruch auf Berücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten bei der Berechnung des sozialhilferechtlichen Bedarfs haben, ist einem Hilfesuchenden auch dann nicht einzuräumen, wenn er einen Mietvertrag für eine feste Laufzeit von (noch) mehreren Jahren abgeschlossen hat.«

Normenkette:

BSHG § 11 § 12 ; RegelsatzVO § 3 ;

Gründe: