Die Antragsteller wenden sich gegen die Niedersächsische Verordnung über die Schiedsstelle nach § 94 des Bundessozialhilfegesetzes vom 24. Juni 1994 (Nds. GVBl. S. 254), die durch die Verordnung vom 16. Januar 1996 (Nds. GVBl. S. 1) und durch die Verordnung vom 5. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 507) geändert worden ist.
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