LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.12.2009
15 Sa 1274/09
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. II; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V; VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. VII;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 63226/07

Sozialkassenpflicht im Ausbaugewerbe; unbegründete Beitragsklage bei fehlender Substantiierung der baulichen Prägung von Ausbautätigkeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.12.2009 - Aktenzeichen 15 Sa 1274/09

DRsp Nr. 2010/1419

Sozialkassenpflicht im Ausbaugewerbe; unbegründete Beitragsklage bei fehlender Substantiierung der baulichen Prägung von Ausbautätigkeiten

1. Aufgrund der ausgeführten Arbeiten unterfällt ein Betrieb nur unter zwei Voraussetzungen dem § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV: a) die Arbeiten müssen irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Vollendung eines Bauwerks zu dienen bestimmt sein (ständige Rechtsprechung). b) Darüber hinaus müssen die Arbeiten auch "baulich geprägt" sein. Dies ist der Fall, wenn sie nach Herkommen und Üblichkeit bzw. nach den verwendeten Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden dem Baugewerbe zugerechnet werden können (ebenfalls ständige Rechtsprechung). 2. Dies gilt auch für das so genannte Ausbaugewerbe. Eine bauliche Prägung kann hier nicht ohne weiteres angenommen werden (a. A. zuletzt BAG vom 13.05.2004 - 10 AZR 120/03 - AP 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

I. Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Teil- Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Februar 2009 - 62 Ca 63226/07 - teilweise abgeändert:

1. Soweit der Beklagte zu 2) zur Zahlung von 36.740,00 EUR verurteilt wurde, wird die Klage abgewiesen.