I.
Die Verfahrensbeteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung, die am 30.1.1991 zwischen dem Gesamtbetriebsrat der ... GmbH (Antragsteller) und ... GmbH (Antragsgegner) abgeschlossen wurde.
Zu dem Abschluss der Betriebsvereinbarung, die einen Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111, 112 BetrVG beinhaltet (im Folgenden als Sozialplan bezeichnet), kam es im Januar 1991, da nach Einschätzung der beiden Beteiligten für eine Sanierung der ... GmbH tiefgreifende Umstrukturierungsmaßnahmen mit Personaländerungen für erforderlich gehalten wurden (vgl. § 1 der Vereinbarung vom 30.1.1991, Bl. 5 d.A.).
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