Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Sozialplanabfindung.
Die 1948 geborene Klägerin war seit dem 01.06.1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin tätig. Die Beklagte hat ihre Betriebsstätte von N nach B im März 1997 verlegt.
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