Auf die Beschwerde des Betriebsrats und des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.07.2013 - 2 BVGa 2/13 - unter Zurückweisung der Beschwerde der Arbeitgeberin abgeändert und die Anträge der Arbeitgeberin abgewiesen.
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