Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.04.2015, Az.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Die Beteiligten stritten über die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von drei Leiharbeitnehmern als Straßenreiniger/Müllerlader auf verschiedenen Betriebshöfen und die Feststellung, dass die vorläufige Einstellung der Leiharbeitnehmer aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist.
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