I. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers stellte mit am 21.09.2004 bei Gericht eingegangene Antragsschrift folgende Anträge:
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das Mitbestimmungsverfahren nach § 99 BetrVG in jedem der nachfolgenden 37 Einzelfälle unter Wahrung der Informations- und Beteiligungsrechte des Antragstellers zur Eingruppierung der nachfolgenden Mitarbeiter durchzuführen, sofern die Antragsgegnerin diese in die neuen Vergütungsgruppen des Entgelttarifvertrages (Firmen-TV) für Arbeitnehmer der D mit Wirkung vom 01.01.2004 eingruppieren will:
S ,
W ,
K ,
K ,
H ,
F ,
Z ,
K ,
L ,
L ,
K ,
K ,
W ,
P ,
H ,
F ,
G ,
M ,
R ,
R ,
J ,
B ,
M ,
R ,
B ,
P ,
D ,
M ,
S ,
Cz ,
H ,
S ,
O ,
U ,
P ,
B ,
B .
Hilfsweise
für den Fall, dass das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass das Mitbestimmungsverfahren in diesen 37 Einzelfällen zur Eingruppierung der vorgenannten Mitarbeiter gemäß Ziffer 1 ordnungsgemäß nach § 99 BetrVG von der Antragsgegnerin durchgeführt worden ist:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|