LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 25.11.1981
1 Ta 147/81
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BetrVG § 103 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
AnwBl 1982, 313

Streitwert in mehreren Verfahren zur Zustimmungsersetzung

LAG Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.11.1981 - Aktenzeichen 1 Ta 147/81

DRsp Nr. 2000/3950

Streitwert in mehreren Verfahren zur Zustimmungsersetzung

1. Wird das Arbeitsgericht in mehreren Verfahren nach § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG angerufen, so hat jedes Verfahren seinen eigenen Streitwert, auch wenn dasselbe Betriebsratsmitglied betroffen ist. Werden die Verfahren zur Entscheidung verbunden, sind die Streitwerte für die Zeit nach der Verbindung zusammenzurechnen.2. Der Streitwert richtet sich nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG. Er kann für die folgenden Verfahren niedriger festgesetzt werden als der für das erste Verfahren.3. Ein einheitlicher Streitwert für nicht verbundene Verfahren kann nicht festgesetzt werden.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 ; BetrVG § 103 Abs. 2 Satz 1 ;

Gründe:

1.