LAG Niedersachsen - Beschluß vom 03.01.1984
12 Ta 26/83
Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7 ; KSchG § 4 ;
Fundstellen:
AnwBl 1985, 99
JurBüro 1988, 855

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

LAG Niedersachsen, Beschluß vom 03.01.1984 - Aktenzeichen 12 Ta 26/83

DRsp Nr. 2001/5393

Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

1. Richten sich mehrere in getrennten Verfahren erhobene Kündigungsschutzklagen gegen die Kündigung desselben Arbeitsverhältnisses, ist der Streitwert für jede dieser Klagen unabhängig voneinander festzusetzen. 2. Wird mit der Klage der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf Dauer geltend gemacht, bemißt sich der Streitwert nach drei vollen Bruttomonatsgehältern.

Normenkette:

ArbGG § 12 Abs. 7 ; KSchG § 4 ;
Fundstellen
AnwBl 1985, 99
JurBüro 1988, 855